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   BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04   

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BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04 (https://dejure.org/2006,32380)
BPatG, Entscheidung vom 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04 (https://dejure.org/2006,32380)
BPatG, Entscheidung vom 08. März 2006 - 26 W (pat) 7/04 (https://dejure.org/2006,32380)
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  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Bei dieser Sachlage komme dem Phantasiebegriff "NIGRA" innerhalb der angegriffenen Marke eine selbständig kennzeichnende Stellung i. S. d. EuGH-Urteils "Thomson Life" (GRUR 2005, 1042) zu.

    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist im Grundsatz von der Gesamtheit der einander gegenüberstehenden Marken auszugehen (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Eine Ausdehnung auf Gedankenverbindungen, die zu lediglich behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, aber nicht zu eigentlichen Verwechslungen führen, ist daher nicht zulässig (BGH a. a. O. - EKKO BLEIFREI; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken und Waren und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken und Waren und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Insbesondere stellt der Begriff der gedanklichen Verbindung keine Alternative zum Begriff der Verwechslungsgefahr dar, sondern bestimmt nur dessen Umfang näher (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18-21, Sabèl/Puma).
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit ist im Grundsatz von der Gesamtheit der einander gegenüberstehenden Marken auszugehen (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Erweist sich ein übernommenes Markenwort innerhalb einer mehrteiligen Marke aber als lediglich gleichgewichtig mit dem oder den übrigen Markenteilen, so kann weder nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE) noch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) von einer selbständig kennzeichnenden, kollisionsbegründenden Stellung innerhalb der Gesamtmarke ausgegangen werden, mit der Folge, dass auch im vorliegenden Fall aus den vorstehend dargelegten Gründen die Gefahr einer unmittelbaren klanglichen, (schrift)bildlichen und begrifflichen Verwechslung der beiderseitigen Marken nicht besteht.
  • BGH, 02.07.1998 - I ZB 6/96

    EKKO BLEIFREI; Berücksichtigung einer verfremdenden Phantasiebezeichnung bei der

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Erweist sich ein übernommenes Markenwort innerhalb einer mehrteiligen Marke aber als lediglich gleichgewichtig mit dem oder den übrigen Markenteilen, so kann weder nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE) noch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft; GRUR 1999, 52, 53 - EKKO BLEIFREI) von einer selbständig kennzeichnenden, kollisionsbegründenden Stellung innerhalb der Gesamtmarke ausgegangen werden, mit der Folge, dass auch im vorliegenden Fall aus den vorstehend dargelegten Gründen die Gefahr einer unmittelbaren klanglichen, (schrift)bildlichen und begrifflichen Verwechslung der beiderseitigen Marken nicht besteht.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 08.03.2006 - 26 W (pat) 7/04
    Da dem Markenrecht aber ein allgemeiner Elementenschutz fremd ist, ist es grundsätzlich unzulässig, aus der jüngeren, angegriffenen Marke ein Element herauszugreifen und allein auf dieser Grundlage eine Verwechslungsgefahr festzustellen (EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 198, 199 - Springende Raubkatze).
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